TÜBINGEN: FORMALIA

Hinweis:
Der folgende Artikel richtet sich an ausländische Gaststudenten!

Wie kann ich mich in Tübingen bewerben?
Bevor man sich an der Universität Tübingen einschreiben kann, muss man zuvor zu einem bestimmten Studiengang zugelassen sein und eine zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Studienaufenthalt besitzen. Hat man noch keine Aufenthaltsgenehmigung, dann kann man diese bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen (Adressen siehe unten).

Die Bewerbung für einen Studiengang kann erfolgen durch:
•  Austauschprogramm der eigenen Universität
•  Bewerbung über eine Organisation im eigenen Land
•  Direkte Bewerbung an der Universität Tübingen
Die Bewerbung für einen Studienplatz sollte etwa sechs Monate vor Studienbeginn erfolgen. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester (Deadline).

Hinweise für Studienbewerber aus der V.R. China:
1. Einen Studienplatz kann man nur bekommen, wenn man ein min. Vier- oder fünfjähhriges Hochschulstudium auf dem Niveau eines Bachelorgrades erfolgreich absolviert hat.
2. Als Nachweis für Deutschkenntnisse verlangt die Universität Tübingen einen abgeschlossenen Mittelstufenkurs der Stufe 2 . Meistens wird die bestandene DSH Prüfung oder TestDaf verlangt. Kurse und Prüfungen werden von der Universität Tübingen regelmäßig angeboten.
3. Diese Voraussetzungen müssen durch die Akademische Prüfstelle in Peking (APS) bestätigt sein ( Original-Zertifikat der APS ).

Sollte eine dieser Unterlagen fehlen, kann man KEINEN Studienplatz bekommen!


Was ist vor der Einreise zu beachten?
Vor der Einreise sollte man sich auch auf jeden Fall bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) über die Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt informieren. Es ist unerlässlich, dass man ein Visum für Studienzwecke beantragt. Ein Touristenvisum kann nicht in ein Visum für Studentenzwecke umgewandelt werden. Dann erst kann man sich innerhalb der auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Frist immatrikulieren (eingschreiben).


Wie funktioniert die Immatrikulation/Einschreibung?
Die Immatrikulation muss persönlich im Studentensekretariat erfolgen! Im Studentensekretariat bekommt man die Immatrikulationsunterlagen (Antrag auf Einschreibung mit Matrikelnummer). Dort füllt man den Antrag direkt aus und bekommt dann einen Überweisungsträger, mit dem man dann den Semesterbeitrag des Studentenwerks überweisen oder direkt einbezahlen kann. Wenn man den Betrag sofort einbezahlen möchte, dann geht man am besten zur Deutschen Bank, denn die Quittung der Einzahlung wird für die weitere Immatrikulation unbedingt benötigt. Wenn man es mit der Einschreibung eilig hat, dann sollte man es so machen.
Für den Immatrikulationsantrag benötigt man noch folgende Unterlagen:

  1. Antrag auf Einschreibung (bekommt man im Studiensekretariat)
  2. Zahlungsbescheid/Quittung für den überwiesenen Semester- beitrag von der Bank
  3. Zulassungsbescheid
  4. Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung bzw. Visum mit dem Vermerk: "Zum Zweck des Studiums an der Universität Tübingen"
  5. Krankenversicherungsbescheid (bekommt man bei der jeweiligen Krankenkasse, wo man versichert ist)
  6. Die im Zulassungsbescheid verlangten und aufgeführten Zeugnisse
  7. 2 Passbilder (für Chipkarte und Studienbuch)

Wenn alle Unterlagen komplett sind, bekommt man vom Studiensekretariat ein Studienbuch für die im Studium erworbenen Scheine. Die Chipkarte wird zugesandt, sobald sie fertig ist. Und schließlich bekommt man noch das Datenkontrollblatt mit Studienbescheinigungen .

Weitere Informationen und Adressen findest du in der Sektion "Ansprechpartner".

 

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